DIE LEISTUNGSERKLÄRUNG DoP: WAS SICH FÜR DIE HERSTELLER VON ISOLIERGLAS ÄNDERT

Siehe auch :

de sp

Seit Einführung der CE-Kennzeichnung waren die Hersteller von Isolierglas bereits zur Ausstellung der so genannten "Konformitätserklärung" mit den technischen Spezifikationen der Produkte verpflichtet, die den Waren beiliegen muss. Leider war dieses Dokument nicht immer vorhanden oder enthielt nicht die vom Endkunden benötigten Informationen.

Eine Wende stellt die neue Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 dar, die die Bedingungen für den Vertrieb von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt festlegt, nach Vorgabe der harmonisierten Normen für die Leistungen mit Bezug auf die entsprechenden technischen Spezifikationen, die für Isolierglas in erster Linie von der DIN EN 1279 geregelt werden.

Die Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) ist zwar bereits am 24. April 2011 in Kraft getreten, hat ihre volle Gültigkeit aber erst am 1. Juli 2013 erreicht und löst die Bauprodukte-Richtlinie (BPR) 89/106/EWG ab.

Einer der innovativsten Aspekte der neuen Verordnung ist die Leistungserklärung (DoP - Declaration of Performance), die die Konformitätserklärung ablöst.

Bei Inverkehrbringen eines Produktes mit CE-Kennzeichnung erstellt der Hersteller die Leistungserklärung DoP und übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit der Erklärung.

Dieses Produkt bringt außer dem neuen "Namen" auch bedeutende Änderungen mit sich, da es aus der Anforderung der Benutzer der Produkte entstanden ist, über klare und komplette Informationen zu verfügen, die eine Erhaltung der ursprünglich für die gelieferten Bauprodukte erklärten Leistungen auf lange Sicht gewährleisten.
Die Verordnung legt fest, dass alle Beteiligten des Sektors festgelegte Verantwortlichkeiten haben und dass die Benutzer deshalb die in der Leistungserklärung DoP enthaltenen Informationen berücksichtigen müssen, um die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen, wobei auch die Sicherheitsaspekte der Produktverwendung im Hinblick auf Mensch und Umwelt berücksichtigt werden müssen. Das führt zu einer vernünftigen und bewussten Suche und Auswahl der für die Bauprodukte verwendeten Rohmaterialien.

Fenzi S.p.A. stimmt diesem Grundsatz selbstverständlich voll und ganz zu, da das Unternehmen schon immer Rohmaterialien für seine Produkte sucht und auswählt, die in möglichst geringem Ausmaß umweltschädlich sind, keine Gefahr für die Verwender darstellen und alle Anforderungen für ein grünes Bauen erfüllen.

Informationen, die in der Leistungserklärung erhalten sein müssen

Neben den technischen Leistungen (z.B. Ug) werden die Bedingungen für die Handhabung, die Installation und den korrekten Gebrauch des Produktes genannt, um für die "Beständigkeit" zu garantieren, also die Erhaltung der erklärten Leistungen für einen vernünftigen Zeitraum.

Die DoP sollte deshalb für den Hersteller nicht nur eine Pflicht sein, sondern als Gelegenheit gewertet werden, die grundlegenden Bedingungen für die Verwendung vorzuschreiben und so Beanstandungen zu vermeiden.

In Anhang B der DIN EN 1279-5:2009 werden zusammenfassend die grundlegenden Bedingungen für eine korrekte Installation geliefert, darunter der Schutz vom Isolierglas, das auf die Montage wartet, vor Witterungseinflüssen, die Vermeidung bei der Montage von hohem punktuellem Druck zwischen dem Glas und den steifen Teilen, der zu Brüchen führen kann, den Schutz vom Randverbund vor UV-Strahlen, sowie die Sicherstellung der Verträglichkeit der für die Montage verwendeten Materialien mit den Dichtstoffen am Rand vom Isolierglas, ein Faktor, der leider heute noch immer wenig Berücksichtigung findet und oft zu ernsthaften Problemen führen kann, auf die wir bereits ausführlich in unserem Newsletter Together Online Nr. 2 von 2008 eingegangen sind.

Die Leistungserklärung muss Angaben zu den durchgeführten Prüfungen und Kontrollen erhalten, d.h. zur Erstprüfung (ITT), den regelmäßigen Auditprüfungen und den werkeigenen Produktionskontrollen (FCP), die für die Konformität vom Produkt mit den gesetzlichen Vorgaben garantieren.

Außerdem muss der Hersteller Anweisungen zur korrekten Entsorgung vom Produkt am Ende vom Lebenszyklus liefern.

Schlussfolgerungen

Die Zertifizierung von Isolierglas war für die Hersteller ein wichtiges und unverzichtbares Ziel, aber nicht das Ende vom Weg. Die CE-Kennzeichnung ist nicht nur die Erklärung der Konformität mit einer technischen Spezifikation, sondern muss auch das Maß für ein Verfahren sein, das für eine korrekte Produktprüfung eingesetzt worden ist, damit für die Leistungen garantiert werden kann und die Leistungen somit erklärt werden können.
Das Erstellen der Leistungserklärung bedeutet daher, dass man die Verantwortung für die Konformität der eigenen Produkte mit der Erklärung übernimmt.
Die Aufstellung eines Plans zur Kontrolle der Produkte und die Durchführung regelmäßiger Prüfungen, die von der Erfahrung von Fenzi S.p.A. unterstützt werden, erlaubt es unseren Kunden, sich in aller Ruhe mit dieser neuen Anforderung auseinander zu setzen.

Bezugsdokument:

Anhang B der DIN EN 1279-5:2009 Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011

Sabrina Sironi
Leiterin Qualitätsmanagement Fenzi SpA, Tribiano


Torna indietro

I consent to the use of my personal data pursuant to EU Regulation No. 679/2016. see privacy
(*) Erforderliche Felder